Schwierigkeiten im Lohngefüge und daraus zu erwartenden Prozessen, wenn der betroffene Arbeitnehmer im Wege der Änderungskündigung versetzt und in eine Lohngruppe herabgruppiert wird, die immer noch über der dort beschäftigter Arbeitnehmer liegt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)