Eine Bank, die statt dessen auf einen Betrüger hereinfalle und an ihn auszahle, habe daher, auch wenn ihr kein Sorgfaltsverstoß zur Last falle, den ihr erteilten Auftrag nicht ausgeführt und sei einem Rückerstattungsanspruch aus § 667 BGB ausgesetzt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)