So urteilte das Landgericht Lüneburg, dass ein Hauseigentümer höchstens zwei Katzen halten darf, sofern diese auch auf Nachbargrundstücken herumstreunen können.
( Quelle: Tagesspiegel vom 19.06.2005)
Vor allem denn, wenn sie herumstreunen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.06.2005)