herumstreunen

  1. So urteilte das Landgericht Lüneburg, dass ein Hauseigentümer höchstens zwei Katzen halten darf, sofern diese auch auf Nachbargrundstücken herumstreunen können. ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.06.2005)
  2. Vor allem denn, wenn sie herumstreunen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.06.2005)