herunterzuschleusen

  1. Generell kann die Überlegung angestellt werden, Privatvermögen in ein Betriebsvermögen einzulegen, um über den Abschlag von 40 Prozent nach Paragraph 13a den Steuerwert für eine Übertragung "herunterzuschleusen". ( Quelle: Welt 1998)