hierzu

  1. Alle rechtsverbindlichen Genehmigungen und Erklärungen hierzu seien nur noch von ihm zu unterzeichnen, hieß es in einer Mitteilung der Stadt vom Freitag. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Die vom VG hierzu herangezogenen Erwägungen aus dem Dienstunfallrecht tragen allerdings nicht, da es dort gerade nicht um die Abgrenzung zwischen hoheitlicher und nichthoheitlicher Tätigkeit geht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Der Gesetzgeber sei hierzu berechtigt, aber nicht verpflichtet. ( Quelle: ZDF Heute vom 18.07.2002)
  4. Da die USA jedoch hierzu nicht bereit gewesen waren, "hätte die Bundesregierung einspringen sollen, ja, müssen". ( Quelle: Sat1 vom 10.12.2005)
  5. Die Medienprogramme bilden dies unmissverständlich ab; man beachte hierzu nur die Ausgestaltung der Prime-Times in den öffentlich-rechtlichen und vor allem in den privaten Fernsehprogrammen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.04.2002)
  6. Die Verwaltung des Unternehmens erklärte hierzu, die Gesellschaft werde erst aufgelöst, wenn die Liquidation abgeschlossen sei. ( Quelle: TAZ 1997)
  7. Wer auf einen Scheck seine Unterschrift als Vertreter eines anderen setzt, ohne hierzu ermächtigt zu sein, haftet selbst scheckmäßig und hat, wenn er den Scheck einlöst, dieselben Rechte, die der angeblich Vertretene haben würde. ( Quelle: Gesetze: HGB, UB Media)
  8. In Zeiten chronischen Priestermangels braucht es hierzu Mut. ( Quelle: )
  9. Ich rechne hierzu etwa Urteile von Arbeitsgerichten, die es den Unternehmen unmöglich machen, sich von Mitarbeitern zu trennen, die nicht in das Unternehmen passen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  10. Genaue statistische Angaben hierzu liegen nicht vor. ( Quelle: Die Welt vom 15.07.2005)