Das Strafgesetzbuch sieht für Hehlerei eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug von höchstens fünf Jahren vor; bei gewerbsmäßiger Hehlerei kann ein Hehler aber auch bis zu zehn Jahre hinter Gitter kommen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Schmidt sollte wegen Anstiftung zum Totschlag 20 Monate hinter Gitter kommen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
" Sie wollte, daß alle hinter Gitter kommen.
( Quelle: Die Zeit 1995)