Am Lesertelefon wurde auch häufig nach den Beträgen gefragt, die zur Witwen- beziehungsweise Witwerrente hinzuverdient werden dürfen, ohne dass es von der Hinterbliebenenrente Abschläge gibt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.04.2001)
Der Bundestag beschloß am Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen bei Enthaltung der PDS, daß auch in diesen Fällen - wie bei den Altersrenten - nur noch 'geringfügig' hinzuverdient werden darf.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Je geringer dieser Anteil, desto mehr darf hinzuverdient werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Solange Sie in dieser Rentenart sind, dürfen 530 Mark (neue Länder, alte 630 Mark) hinzuverdient werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)