hinzuweisen

  1. Wichtiger ist, darauf hinzuweisen, daß sich auch friedenspolitisch etwas tut. ( Quelle: Junge Welt 2001)
  2. Das wäre ein geeigneter Zeitpunkt gewesen, um auf die Heiratspläne hinzuweisen: Mit großer Wahrscheinlichkeit hätte der Richter die Abschiebung gestoppt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.08.2003)
  3. Drohten beispielsweise massive Kapitalabflüsse aus einem Krisenland, dann sollte sich das G7-Forum zur Aufgabe machen, die Regulierungsbehörden entsprechend früh darauf hinzuweisen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Die Besetzer sind, wie sie erklärten, nicht gegen dieses Projekt an sich, sondern haben das Gebäude "exemplarisch benutzt", um auf ihre Anliegen hinzuweisen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  5. Und dass die Zusammenarbeit mit Mehmet Scholl blendend funktioniert, liegt zuvorderst daran, dass der flinke Badener keine Gelegenheit auslässt, darauf hinzuweisen, an einer Position im zentralen Mittelfeld überhaupt nicht interessiert zu sein. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  6. "Wir haben in der Halbzeit beim Schiedsrichter protestiert, aber nur um dezent darauf hinzuweisen, daß er weniger einseitig pfeifen solle", formulierte Zobel in der ersten Erregung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  7. Der Partei- und Fraktionschef sagte nach der ersten Präsidiumssitzung unter seiner Leitung, es sei die Aufgabe eines Wirtschaftsministers, auf Belastungen für die Wirtschaft durch Gesetzesvorhaben hinzuweisen, etwa in der Klimapolitik. ( Quelle: Abendblatt vom 24.03.2004)
  8. Der Innenminister war offenbar zu höflich, um seine Kollegin darauf hinzuweisen, daß die von den Grünen propagierten Windräder eine wesentlich höhere Gefahr für Federvieh darstellen als zweibeinige Vogeltöter. ( Quelle: Die Welt vom 20.04.2005)
  9. Viele Banken zögen die vom Staat gewährte Eigenheimzulage von der monatlichen Belastung ab, ohne deutlich darauf hinzuweisen, daß diese nur acht Jahre bezahlt werde. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  10. Pressesprecher McCurry erschien es zweifelsfrei genug, um auf die bevorstehende Unterzeichnung des Erlasses hinzuweisen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)