hinzuzurechnen

  1. Pikanterweise haben mehrere Zivilgerichte bei Unterhaltsklagen gegen Abgeordnete sich nicht gescheut, Teile der ihnen zu hoch erscheinenden Kostenpauschale einfach als Bemessungsgrundlage dem steuerpflichtigen Einkommen der Beklagten hinzuzurechnen. ( Quelle: Welt 1997)
  2. Anton Röhrl wandte sich dagegen, das Trinkgeld zum steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzuzurechnen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)