i. V.

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  1. In diesem Jahr wird mit der Planung, Projektierung, Dokumentation und Modernisierung von Industrieanlagen ein Umsatz von 14 (i. V. 10,5) Millionen DM erwartet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Pachtentgelts könne sich allenfalls aus § 537 i. V. mit § 581 II BGB wegen etwaiger Mangelhaftigkeit der Pachtsache ergeben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Nach vorläufigen Zahlen ging der Anteil Europas an Hongkongs Spielwarenausfuhren 1994 auf 22 (i. V. 25)% zurück, während die Exporte in die USA auf 51 (48)% stiegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Wie bereits berichtet, war im vergangenen Geschäftsjahr der Konzernumsatz leicht auf 23,13 (i. V. 23,29) Mrd. DM zurückgegangen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Ein reduzierter Verwaltungsaufwand hat dazu beigetragen, daß das Teilbetriebsergebnis der rheinischen Volks- und Raiffeisenbanken auf 1,3 (i. V. 1,2)% der durchschnittlichen Bilanzsumme gestiegen ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Nach dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses enthält dieser Aktenband "die nach § 119 III StPO i. V. mit § 126 II 3 StPO zu treffenden Entscheidungen (Haftvollzug einschließlich Postkontrolle, Zeitschriftenbezug und Besuchserlaubnisse)". ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Diese Berechungsmethode entspricht nicht voll der Rechtsprechung des Senats zu §§ 1587a II Nr. 2 BGB i. V. mit § 83 II AVG. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Becker hatte 1994 mit 1300 Mitarbeitern einen Umsatz von 300 (i. V. 270) Millionen DM erzielt und einen Verlust von 5 Millionen DM ausgewiesen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Das Erbbaurecht ist wie ein Grundstücksrecht belastbar, weil es gem. § 1 I i. V. mit § 11 I ErbbauRVO ein grundstücksgleiches Recht darstellt (22). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Das hat zur Konsequenz, daß ein Laufbildschutz nach § 95 i. V. mit § 94 UrhG in Frage kommt, wenn die nach altem Recht erforderliche Schöpfungshöhe (§ 2 II UrhG) nicht erreicht ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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