Unter einem "tätlichen Angriff" i.S. des § 1 I OEG verstand der Senat bisher ein gewaltsames, handgreifliches Vorgehen gegen eine Person in kämpferischer, feindseliger Absicht (BSGE 59, 46 (47) = NJW 1986, 2663).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Entgegen der Auffassung der Bekl. war diese Einwirkung auch plötzlich i.S. der Unfalldefinition.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Zur Behandlung der Lebensversicherungsumme als privilegiertes Vermögen i.S. von § 1374 II BGB hat es ausgeführt:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der BGH hat die Enteignung seit jeher als einen Anwendungsfall des allgemeinen Aufopferungsgedankens i.S. der §§ 74, 75 EinlALR angesehen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ein solcher Maklervertrag, der eine - nicht vertragsimmanente - wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung i.S. von § 18 GWB enthält, bedarf der Schriftform (§ 34 GWB).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Gesetzgeber wollte mit dieser Bestimmung klarstellen, daß örtliche Herkunftsangaben, die sich zu Beschaffenheitsangaben entwickelt haben, nicht mehr irreführend i.S. von §§ 3, 4 UWG sein können.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Willenserklärungen des Konkursverwalters dieser Art sind nur sehr bedingt als solche anzusehen, die i.S. der obigen Literaturauffassung "unter Anwesenden" erfolgen und bei Formmängeln den alsbaldigen Widerspruch erfordern.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Es bedarf keiner näheren Erörterung, daß es sich bei Grundstücken von Genossenschaften um einer Ersitzung zugängliche Grundstücke i.S. des § 900 I BGB handelte. Diese Eignung als Ersitzungsobjekt änderte sich allerdings mit Inkrafttreten der GVO.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Hierfür genügt aber zumindest bei einem Abfallerzeuger i.S. von § 1 I Nr. 1 AbfRestÜberwV nicht, daß dieser den Abfall einem Abfallbeförderer oder Abfallentsorger überläßt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Er stellt keine hoheitliche Maßnahme einer Behörde i.S. des § 35 ThürVwVfG dar.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)