i.S

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  1. Unter einem "tätlichen Angriff" i.S. des § 1 I OEG verstand der Senat bisher ein gewaltsames, handgreifliches Vorgehen gegen eine Person in kämpferischer, feindseliger Absicht (BSGE 59, 46 (47) = NJW 1986, 2663). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Entgegen der Auffassung der Bekl. war diese Einwirkung auch plötzlich i.S. der Unfalldefinition. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Zur Behandlung der Lebensversicherungsumme als privilegiertes Vermögen i.S. von § 1374 II BGB hat es ausgeführt: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Der BGH hat die Enteignung seit jeher als einen Anwendungsfall des allgemeinen Aufopferungsgedankens i.S. der §§ 74, 75 EinlALR angesehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Ein solcher Maklervertrag, der eine - nicht vertragsimmanente - wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung i.S. von § 18 GWB enthält, bedarf der Schriftform (§ 34 GWB). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Bestimmung klarstellen, daß örtliche Herkunftsangaben, die sich zu Beschaffenheitsangaben entwickelt haben, nicht mehr irreführend i.S. von §§ 3, 4 UWG sein können. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Willenserklärungen des Konkursverwalters dieser Art sind nur sehr bedingt als solche anzusehen, die i.S. der obigen Literaturauffassung "unter Anwesenden" erfolgen und bei Formmängeln den alsbaldigen Widerspruch erfordern. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Es bedarf keiner näheren Erörterung, daß es sich bei Grundstücken von Genossenschaften um einer Ersitzung zugängliche Grundstücke i.S. des § 900 I BGB handelte. Diese Eignung als Ersitzungsobjekt änderte sich allerdings mit Inkrafttreten der GVO. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Hierfür genügt aber zumindest bei einem Abfallerzeuger i.S. von § 1 I Nr. 1 AbfRestÜberwV nicht, daß dieser den Abfall einem Abfallbeförderer oder Abfallentsorger überläßt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Er stellt keine hoheitliche Maßnahme einer Behörde i.S. des § 35 ThürVwVfG dar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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