Anweisung, i.d.R. an eine Bank, einem Dritten einen Geldbetrag entweder ohne weitere Bedingungen (Barakkreditiv) oder gegen Vorlage bestimmter Dokumente, wie Frachtbrief, Versicherungs- und Lagerschein (Dokumentenakkreditiv), auszuzahlen.
( Quelle: Fischer Boersenlexikon)
Dieser läßt sich i.d.R. mit Hilfe von, in einschlägigen Fachkreisen akzeptierten und in der Praxis verwendeten, funktionalen und/oder stochastischen Zusammenhängen des Derivats mit dem jeweiligen Underlying ableiten.
( Quelle: Forschungsbericht Uni Leipzig)
Diese sowie eine Reihe ergänzender Aspekte waren Bestandteile eines Fragebogens, der i.d.R. den Controllingabteilungen der ausgewählten Unternehmen zugestellt wurde.
( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
Bislang gibt es i.d.R. nur nachrangigen Arbeitsmarktzugang nach einem Jahr Wartezeit.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.11.2004)