Das OLG hatte auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom Februar 2004 ignoriert.
( Quelle: Tagesschau vom 24.06.2005)
Der Hinweis von Bergs, daß es sich hier um einen verwaltungsgerichtlichen Prozeß und nicht um ein Zivilverfahren handele, wurde vom Gericht einfach ignoriert.
( Quelle: Junge Welt 1999)