Kongehl: Daten im Internet sind im Sinne des Gesetzes frei zugängliche Quellen und mit solchen Informationen ist Vieles erlaubt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.10.2003)
Im Streitfall stellt sich die Frage dahin, ob die ordnungsmäßige Benutzung von Hausgrundstücken die Zufahrtsmöglichkeit mit Kraftfahrzeugen erfordert, so daß ihr Fehlen als Verbindungsmangel im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)