im Wiederholungsfalle

  1. Anders verhält es sich hingegen bei Sex am Arbeitsplatz, bei dem eine Abmahnung und im Wiederholungsfalle eine Kündigung droht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.04.2005)
  2. Woraufhin der Minister die Staatssekretärin zu sich zitiert habe, in strengem Tone diese Position als nicht vereinbar mit der Haltung der SPD gerügt und im Wiederholungsfalle angekündigt habe, er werde sie entlassen müssen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 08.05.2004)