Der Einfluss des neuen Chefs ist so groß, dass alle im Zahlungsrückstand befindlichen Mitgliedsländer jetzt ihre Beiträge überwiesen haben; acht haben sogar Sonderbeträge eingezahlt.
( Quelle: )
Kündigen kann der Vermieter auch, wenn der Mieter im Zahlungsrückstand ist.
( Quelle: Die Welt vom 20.09.2005)