im Zahlungsrückstand

  1. Der Einfluss des neuen Chefs ist so groß, dass alle im Zahlungsrückstand befindlichen Mitgliedsländer jetzt ihre Beiträge überwiesen haben; acht haben sogar Sonderbeträge eingezahlt. ( Quelle: )
  2. Kündigen kann der Vermieter auch, wenn der Mieter im Zahlungsrückstand ist. ( Quelle: Die Welt vom 20.09.2005)