in öffentlichem Besitz

  1. Diese Werbeflächen werden ausschließlich von der "Vereinigten Verkehrsreklame" (VVR) vermarktet, einer 100prozentigen Tochter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und somit quasi in öffentlichem Besitz. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Lehrt uns der Fall Kußmaul, daß die Chefposten solcher Unternehmen in öffentlichem Besitz künftig nicht mehr automatisch mit verdienten Parteipolitikern besetzt werden? ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)