in Betracht

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  1. Doch möglicherweise zieht Bush andere Lösungen des Problems der Kontrolle von Massenvernichtungsmitteln doch noch in Betracht, wird in Medien gemutmaßt. ( Quelle: Spiegel Online vom 08.08.2002)
  2. Haake sann auf Abhilfe: Allerdings kam der Bodenbelag als Mittel für eine Verlangsamung der pfeilschnellen Aufschläge nicht in Betracht - der Rasen von Wimbledon gilt als Nationalheiligtum. ( Quelle: DLF - aus Naturwissenschaft und Technik 1999)
  3. Alternativ käme auch eine befristete Aussetzung dieser Preiserhöhung für die ostdeutschen Haushalte in Betracht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Sie beruht auf einem falschen Bild sowohl der westlichen Gesellschaften als auch der Gesellschaften, die man in Betracht genommen hat. ( Quelle: FREITAG 1999)
  5. Nach dem Ärger über seine Kritik an der Gesundheitspolitik der Union zieht der stellvertretende CSU-Vorsitzende Horst Seehofer angeblich einen Führungsposten beim Sozialverband VdK in Betracht. ( Quelle: Abendblatt vom 14.12.2004)
  6. Im Bereich der LVA Niederbayern/Oberpfalz kamen von rund 450 000 Rentnern lediglich 250 in Betracht, 30 bis 40 Fälle seien aufgrund von eingelegten Widersprüchen noch offen - 'ein Klacks', wie es aus Landshut heißt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Das mindeste ist, daß man für die anstehende Auswahl nicht nur die prämierten neun, sondern die mehr als 500 überhaupt eingegangenen Entwürfe erneut in Betracht zieht. ( Quelle: TAZ 1997)
  8. Das Hotel muss darum nachweisen, dass der vermisste Gegenstand beim Einzug des Gastes noch da war und dass niemand sonst als Dieb in Betracht kommt. ( Quelle: Die Zeit (37/2004))
  9. Eine Aufhebung des Embargos sei "in Betracht zu ziehen", wenn es in China "Fortschritte" gebe bei Bürgerrechten, Menschenrechten, Schutz des Privateigentums und "Stärkung substanzieller Autonomierechte für ethnische Minderheiten". ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.04.2005)
  10. Rechtsgrundlage, berührt dagegen - von der hier nicht in Betracht kommenden Stillhalteverpflichtung der Kl. abgesehen - das Haftungsverhältnis zu dem Zweitbekl. nicht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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