Das Urteil wird auf 60 Tagessätze zu je zehn Euro ermäßigt, M. darf die 600 Euro in Raten abstottern.
( Quelle: Abendblatt vom 14.10.2004)
Wer seinen Urlaub bei Europas führendem Reiseveranstalter bucht, soll das Geld dafür erst dann in Raten abstottern müssen, wenn er gut erholt heimgekehrt ist.
( Quelle: Spiegel Online vom 26.04.2003)