Die in Deutschland beliebten Versuche, das Zusammenspiel von Erfahrung und Öffentlichkeit über die Dialektik argumentativer Diskurse zu begreifen, hält Maresch deshalb für inadäquat.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Daher ist es inadäquat, undifferenzierte Informations- und Einsichtsansprüche aus nur für besondere Fälle vorgesehenen Gleichbehandlungsansprüchen abzuleiten.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)