Allerdings habe es in sechs von 44 Stadt- und Landkreisen weder Krankenhäuser noch niedergelassene Ärzte gegeben, die indikationslose Schwangerschaftsabbrüche vornähmen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Ebenso wie Wütz vertritt der kommunale Spitzenverband die Ansicht, daß sogenannte indikationslose Schwangerschaftsabbrüche an Kreiskrankenhäusern der Zustimmung des Krankenhausträgers, also des Kreistages, bedürfen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)