ingenieurmäßigen

  1. Damit hat sogar, wie das LAG zutreffend folgert, der Fachvorgesetzte des Angestellten N. bei diesem allenfalls Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem ingenieurmäßigen Teilgebiet bejaht, was tarifrechtl. nicht ausreichend ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)