Dabei liefert ein Unternehmen hochwertige Teile an Scheinfirmen und innergemeinschaftliche Vertragspartner und erhält sie zum fast gleichen Preis zurück.
( Quelle: Die Welt Online vom 04.09.2003)
Lieferungen in ein anderes Land der EU blieben grundsätzlich steuerfrei; der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren unterliegt dagegen der Umsatzsteuer.
( Quelle: Welt 1998)