insoweit

  1. Er mußte sich deshalb sagen, daß er dann auch die Gegenleistung nur insoweit erwarten konnte, wie er betriebstreu gewesen war. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Auch Deutschland verfüge insoweit über keine amtliche Statistik, sondern hier müsse - wie andernorts auch - auf Marktforschungsergebnisse und Erfahrungen von Marktteilnehmern zurückgegriffen werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.09.2005)
  3. Das entspricht Buchstaben und Geist des Stabilitätspaktes und ist insoweit völlig in Ordnung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.01.2003)
  4. Der engliche Text des Art. 17 des OECD-Musterabkommens (OECD- MustAbk) 1963, dem Art. 17 DBA-Belgien insoweit nachgebildet ist, nötigt ebenfalls zu keiner anderen Auslegung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Für Hegel war das klar: Die Bürger, insoweit sie von ihren Partikularinteressen absehen und sich stattdessen dem Gemeinwohl zur Verfügung stellen, sowie der dieses Gemeinwohl idealtypisch repräsentierende Monarch. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.07.2005)
  6. Allerdings ist der Befürchtung Starbattys insoweit zuzustimmen, daß ein Gegensteuern - was rechtlich möglich wäre - ohne entsprechenden politischen Willen in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht stattfinden wird. ( Quelle: FAZ 1994)
  7. Das BAG folgert aber aus dem insoweit zu dürftigen Vortrag der Kl., daß nicht hinreichend dargetan sei, ohne diese Kulanzlieferung wären die Geschäftsbeziehungen abgebrochen worden und wäre höherer Schaden entstanden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Der Zeitungsartikel genügt insoweit den Recherche- und Sorgfaltspflichten der Presse. In dem nachfolgenden Satz " S bestreitet, daß es ein schwebendes Verfahren gibt, die Bauaufsicht bestätigte es jedoch" wird der Recherchestand offen gelegt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Bonn hat sich nun insoweit durchgesetzt, als daß die Länder darauf verzichten, daß jeder neue Mediendienst bei den Landesmedienanstalten angezeigt werden muß. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Die Bet. zu 1 haben auch keinen Anspruch auf Rückübereignung nach § 47 S. 1 LwAnpG. Unzutreffend erscheint insoweit der Standpunkt des KreisG, ein solcher Anspruch werde nicht geltend gemacht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)