Im Streitfall muss durch Sachverständigengutachten geklärt werden, ob die Behauptung der Stadt, die Straße wäre immer ordnungsgemäß instandgehalten worden, stimmt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.08.2005)
Sie befinden sich alle noch in Privatbesitz und werden von den Eigentümern instandgehalten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)