je nach den Umständen

  1. Um die Eignung eines Arbeitnehmers für einen Posten prüfen zu können, sei es je nach den Umständen auch zulässig, nach anhängigen Ermittlungsverfahren zu fragen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.05.2002)
  2. Die Erbanlagen sind für ihn nicht mehr als die Voraussetzung, ein Leben zu gestalten ein Leben, das je nach den Umständen bei gleicher Genausstattung zu ganz unterschiedlichem Erleben und Verhalten führen könne. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)