jur.

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  1. Leitungsmacht unnötig und überflüssig, wenn auch jur. möglich. Wegen dieser Fallumstände komme es vorliegend auf die Führungsvereinbarung nicht an. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Deutsch, 1912 in Prag geboren, wo er 1938 zum Dr. jur. promoviert wurde, emigrierte bei einem Weltjugendkongreß als Delegierter der Deutschen Sozialdemokratischen Studentenbewegung in die USA. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Es spricht Professor Dr. jur. Klaus Vogel von der Universität München. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
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