juris

  1. Dieses italienische Recht, und nicht das reine Recht der Digesten oder des Corpus juris, ist in Deutschland reziptiert worden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die von Berkemann in der Festschrift für Wolfgang Zeidler aufgeworfene Frage, ob die interpretatio juris doctrinalis erfüllbar sei (29), sei auch an dieser Stelle gestellt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)