künftig

  1. Forschungsministerin Edelgard Bulmahn hofft vielmehr, "dass künftig ein wachsender Teil der Raumfahrtnutzung auf Dauer ohne staatliche Hilfe auskommt". ( Quelle: Die Zeit (22/2001))
  2. Die höchste Priorität genießen auch künftig die sogenannten "Ziel-1-Gebiete", die etwa 70 Prozent der Mittel aus den Strukturfonds erhalten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Der Plan der Stadt, künftig diese Werbeflächen nur noch durch die Firma 'Stadtkultur München' (SKM) zu nutzen, bedroht die Existenz von Ostners Firma. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Der kurz vor der vollständigen Privatisierung stehende Berliner Energieversorger Bewag will künftig seine Anteilseigner stärker am Gewinn beteiligen. ( Quelle: Welt 1997)
  5. Zu befürchten sei nun, daß die ins Oberhaus entsandten Parlamentarier künftig die Aufgabe der bisher im Unterhaus sitzenden Verbandsvertreter übernähmen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  6. Realistisch sind solche Hochrechnungen nur bedingt, denn in Wirklichkeit kann sich die Überschussbeteiligung künftig auch wieder ändern: Entweder sie sinkt weiter oder sie steigt wieder an. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 27.09.2002)
  7. Wem künftig beim fröhlichen Durchhecheln seiner Mitmenschen Dunbars These einfällt, der möge bedenken: "Klatsch ist: Wenn du mir den Pelz wäschst, dann wasch' ich dir deinen." ( Quelle: Welt 1996)
  8. Und im Juli entschied das Unternehmen, seine Mitarbeiter künftig nicht mehr mit Aktienoptionen zu Höchstleistungen anzuspornen, sondern nur noch Microsoft-Aktien auszugeben, was buchhalterisch als sauberere Lösung gilt. ( Quelle: Die Zeit (06/2004))
  9. Bis 1998 aber könnten sie, da wankt Fischer nicht, nur am rot-grünen Reformprojekt festhalten, auch wenn künftig gelte, jeder der beiden Wunschpartner kämpft erst einmal für sich alleine. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. In der Schwebe ließ das Verdikt ebenfalls eine andere wichtige Frage: Dürfen sich künftig alle Menschen, die irgendwo auf der Welt von US-Sicherheitskräften interniert wurden, an ein US-Gericht wenden? ( Quelle: Tagesspiegel vom 01.07.2004)