künftig

  1. Ob die KSZE künftig eine Peacekeeping- Operation durchführt, soll demnach in jedem konkreten Fall von einer Vereinbarung (memorandum of understanding) zwischen der KSZE und den jeweiligen Konfliktparteien abhängig gemacht werden. ( Quelle: TAZ 1994)
  2. DIE WELT: Eichel verweist den Mittelstand auf die Möglichkeit, sich künftig wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  3. Der Softwarekonzern Microsoft wird die Familie seines Computer-Betriebssystems Windows künftig auch auf den Bereich der Chip-Karten ausdehnen. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  4. So sei es längst nicht sicher, ob China den Industriestaaten dank technologischer Produktivitätsvorteile künftig Wohlstand wegnehme. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.09.2004)
  5. Wie bei Premieren üblich, müssen Musikliebhaber künftig für besondere Aufführungen tiefer in die Tasche greifen. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 19.11.2004)
  6. Warner-Chef Edgar Bronfman hatte im September angekündigt, künftig mit diesen Preisen nicht mehr leben zu wollen: Es solle Songs geben, die teurer sind, und solche, die weniger kosten. ( Quelle: Sat1 vom 28.12.2005)
  7. Ohne chirurgischen Eingriff ließen sich künftig Abschnitte des Dünndarms untersuchen, die bisher ohne Operation weit gehend im Dunkeln blieben. ( Quelle: Die Welt 2001)
  8. Bereits um 9.50 Uhr knallten die Sektkorken vor der Großen Aula der Münchner Universität und ein strahlender Sieger rief per Handy seine Ehefrau an: Bernd Huber leitet künftig die Münchner Universität und tritt damit die Nachfolge von Andreas Heldrich an. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.02.2002)
  9. Zum lebenskundlichen Unterricht, der den Soldaten von den Militärpfarrern erteilt wird, forderte die Synode, er solle künftig zwischen Kirche und Staat vertraglich geregelt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  10. Die Programme der beiden Häuser werden künftig aus einer Hand angeboten, sagte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) am Dienstag in Berlin. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 11.12.2002)