kampfführende

  1. Diese bei langfristigen Aussperrungen unmittelbar einleuchtenden Erwägungen gelten bei kurzfristigen Warnaussperrungen ebenfalls. Die kampfführende Gewerkschaft muß die kurzfristigen Aussperrungen richtig einschätzen und darauf reagieren können. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)