Anders als bei Wettbewerbern müsse der Kunde keine Anzahlung leisten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.03.2005)
Angesichts dieser ungeschützten Situation empfiehlt die Verbraucherzentrale, beim Möbelkauf keine Anzahlung zu leisten, sondern Zahlung bei Lieferung zu vereinbaren.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)