kenntnisarm

  1. Wo - "kenntnisarm", wie Stumpenhusen mit Blick auf die Rechtssprechung der Arbeitsgerichte moniert - über betriebsbedingte Kündigungen diskutiert wird, müsse sich die Gewerkschaft mit konstruktiven Gegenargumenten in die Debatte einklinken. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)