kleinflächigen

  1. Zu klären ist, ob die genehmigte Verkaufsfläche von weit über 17 000 Quadratmetern für groß- und kleinflächigen Einzelhandel noch beschnitten werden kann und vor allem: Ob die Ansiedlung kleiner Einzelhändler in Konkurrenz zur Altstadt zu verhindern ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)