Das Recht, über seine Entlassung zu befinden, mag man daher mangels einer berufeneren Stelle dem Bundesbank-Vorstand zuschreiben - auch wenn die Gefahr besteht, dass kollegiale Nähe das Gremium daran hindert, notwendige Entscheidungen zu treffen.
( Quelle: Die Welt Online vom 15.04.2004)
Loriot bedankte sich für meinen Geburtstagsgruß, meine Aufregung löste er in kollegiale Plauderei.
( Quelle: Spiegel Online vom 13.11.2003)