Dazu ein kommentierender Beitrag von Günther von Lojewski, ehemals Intendant des SFB.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Das gilt insbesondere auch für Materien, die einer Kommentierung die größte Mühe bereiten müssen: nämlich diejenigen Neubildungen durch Literatur und Rechtsprechung, für die ein zu kommentierender und zugleich den Stoff gliedernder Gesetzestext fehlt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)