"Das einfache Wiederaufmalen der Zebrastreifen kommt nicht in Betracht, weil ein vorschriftswidriger Streifen gefährlicher ist und zu mehr Unfällen führen kann, als wenn keiner vorhanden ist.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Eine 'normale` Arbeitsweise kommt nicht in Betracht.
( Quelle: TAZ 1989)
Eine Erstreckung der Rechtskraft auch auf selbst nicht erinnerungs- und beschwerdebefugte Dritte kommt nicht in Betracht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)