konkludente

  1. Es kann hier dahinstehen, ob es sich dabei nur um eine "Konkretisierung" des Leistungsgegenstandes handelt oder insoweit eine konkludente Vereinbarung vorliegt oder aber bereits darin die Ausübung eines arbeitsvertragl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Dann stellt sich die Frage, ob und ggf. welche (ggf. konkludente) Kausalvereinbarung dieser objektiv unentgeltlichen Zuwendung zugrundeliegt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)