konkurrierende Gesetzgebung

  1. Auch solle die konkurrierende Gesetzgebung daraufhin überprüft werden, was in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes und in die der Länder überführt werden könne, forderte der Ministerpräsident. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Entfallen könne die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes bei Besoldung und Versorgung im Öffentlichen Dienst, beim Vereins- und Versammlungsrecht und beim Recht der öffentlichen Fürsorge. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Diskutiert werden müsse, ob nicht der Weg über eine konkurrierende Gesetzgebung besser sei, die auf der einen Seite den Ländern klare Zuständigkeiten gebe und auf der anderen Seite dem Bund, sagte die Ministerin. ( Quelle: ZDF Heute vom 29.07.2004)