kotz-besoffen

  1. "Ich habe eine gesetzliche Beförderungspflicht", sagt Heinz L. Nur wenn Leute kotz-besoffen oder so verdreckt oder naß wären, daß man den Wagen hinterher keinem weiteren Passagier anbieten könne, dürfte er eine Fahrt ablehnen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)