Das Gericht muss, um sich ein Urteil in diesem außergewöhnlichen Fall zu bilden, weit in die kriminelle Laufbahn des Raymond Schwanke zurückblenden. 1980, im Alter von 17 Jahren, wurde er zum ersten Mal wegen Diebstahls und sexueller Nötigung verurteilt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.10.2002)