Man muss nur in die lärmbelasteten Gebiete der Städte sehen.
( Quelle: Tagesschau vom 21.04.2005)
Im Kern legt der Entwurf fest, dass die Betreiber lärmbelasteten Anwohnern bauliche Schallschutzmaßnahmen, vor allem den Einbau besonderer Fenster, finanzieren müssen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.06.2004)