Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über Waldgenossenschaften.
( Quelle: Schoenfelder Gesetze)
Im Familienministerium und in den Koalitionsfraktionen wird fieberhaft nach einer geeigneten Lösung zur landesgesetzlichen Umsetzung des Bonner Beschlusses gesucht, die bereits vom 1. Januar 1996 an gelten soll.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)