landesgesetzlichen

  1. Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über Waldgenossenschaften. ( Quelle: Schoenfelder Gesetze)
  2. Im Familienministerium und in den Koalitionsfraktionen wird fieberhaft nach einer geeigneten Lösung zur landesgesetzlichen Umsetzung des Bonner Beschlusses gesucht, die bereits vom 1. Januar 1996 an gelten soll. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)