landseitigen

  1. Hinzu kämen auf deutscher Seite fast zwei Milliarden Mark für den landseitigen Ausbau der Straßen- und Schienenverbindungen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Gem. § 40 III RhFährO sind die landseitigen Verschlüsse von Landebrücken oder Landestegen nur solange zu öffnen, als die Fähre zum Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen an der Landebrücke oder dem Landesteg liegt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)