Um sicherzustellen, daß das Leasingunternehmen lastenfreies Eigentum am Kfz erwerben kann, ist eine Lieferantenbestätigung erforderlich, wonach der potentielle Leasingnehmer das Kfz bezahlt und ursprünglich Eigentum erworben hatte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)