Die Verwaltungsgebühr liegt bei 9 Prozent des Beitrags, zahlbar in Monatsraten über die gesamte Vertragslaufzeit, dazu kommen eventuelle, alters- und laufzeitabhängige Risikobeiträge.
( Quelle: Welt 1996)
Als Zinsen im Rechtssinne sollten nämlich nur laufzeitabhängige Entgelte für die Nutzungsmöglichkeit an Kapital bezeichnet werden (28).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)