Damals hatte das Landwirtschaftsministerium Wiesbaden den Main-Anglern einen Bescheid geschickt mit dem Vermerk, daß Hecht, Karpfen und Zander lebensmittelrechtlich zum Verzehr und Verkauf freigegeben seien.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Auch lebensmittelrechtlich sind die "Muntermacher" nicht definiert; sie werden nur allgemein den koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zugeordnet.
( Quelle: )
Vergebens wandte die Anwältin der Versicherung ein, Ammoniak- Verbindungen seien lebensmittelrechtlich zugelassen und würden auch für Schokolade verwendet.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.03.2003)