Die SPD-Politikerin verwies darauf, dass der Weiterverkauf minderwertiger Ware wie etwa Schlachtabfälle als lebensmitteltaugliche Produkte den Tatbestand des Betruges erfüllten, wenn die Käufer durch das Umdeklarieren der Ware getäuscht werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 26.11.2005)