lebensstandardsichernden

  1. Entsprechend dem Versorgungsgedanken setzt die Grundrente auf eine Mindestabsicherung, im Gegensatz zur lebensstandardsichernden, am individuellen Einkommen orientierten Rente, wie sie dem bisherigen Umlageverfahren entspricht. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)