Auch wenn der Versicherungsnehmer etwa als Halter für den Fahrzeuggebrauch durch einen Unbefugten verantwortlich gemacht wird, greift der Ausschluß ein (vgl. § 2 Nr. 2 lit. b AKB).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das hat zur Folge, daß der Sonderausgabenabzug für die Lebensversicherungs-Beiträge sowie die Steuerfreiheit der Versicherungserträge zu versagen sind, es sei denn, einer der Ausnahmetatbestände nach § 10 II 2 lit. a bis c EStG ist erfüllt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ist im Einzelfall davon auszugehen, daß den Behörden der Tod des (ehemaligen) Vermögensinhabers bekannt war, so handelt es sich um eine wirksame "Enteignung an den, den es angeht", die unter § 1 VIII lit. a VermG fällt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Aufgabe der Ausländerbehörde zur karteimäßigen Erfassung der Meldungen über weitere Staatsangehörigkeiten von Deutschen ist in Anlage I Abschnitt I Nr. 1 lit. h AuslGVwv wirksam begründet worden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)